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Entstehung und Ursprung der Familienwappen.

Wappen sind ursprünglich aus einer zwingenden Notwendigkeit entstanden.
In der Mitte des 12. Jahrhunderts wurden vor allem für die Kreuzzüge eine neue Helmform, die den ganzen Kopf umschloß geschaffen. Damit wurde eine Erkennung der kämpfenden Ritter fast unmöglich. So malte man auf die relativ großen Schilde, farbige auffallende Zeichen die aus etwa 200 Schritt Entfernung noch gut erkennbar waren.
Erst später kommt zusätzlich zum Schild, der Helm als weiterer Symbolträger dazu.
Zu seiner ursprünglichen Bedeutung als Kennzeichnung im Krieg, wurde das Wappen
das Standeszeichen der Freien und der damit verbundenen Waffenfähigkeit. Noch dazu wurde es erblich und damit als Zeichen für die Nachkommen und des gesamten Geschlechts.
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts änderte sich die Kampftechnik und der Einsatz von Fußvolk wird immer größer. Immer mehr Ritter mussen abgesessen kämpfen und das große Kampfschild weicht einem leichteren Parierschild. Der heraldische Prunk verschwindet damit vom Schlachtfeld.
Ein neuer für die Heraldik ganz wichtiger Zeitabschnitt beginnt mit der Turnierheraldik.
Turniere bei denen oft hunderte Ritter teilnamen, erforderten für das Puplikum eine eindeutige Identifizierung jedes Teilnehmers. Weithin leuchtende Schilde, Waffenröcke, Pferdedecken und die Helmzier erfüllten diese Forderung.
In dieser Zeit der Hochblüte der Heraldik verfeinerte sich die Wappentradition und die Bildung des Vollwappens das über die Jahrhunderte bis heute seine Gültigkeit hat.

Mit Einführung der Siegelpflicht dehnt sich die Wappenannahme auch beim Bürgertum aus. Die ältesten Wappen von bürgerlichen Geschlechter stammen bereits aus dem Jahre 1275. Siegelte der Adel bereits um die Wende des 12. zum 13 Jahrhundert, nimmt der Bürger nun ebenfalls Wappen an, um seiner Siegelpflicht mit einem persönlichen Symbol nachzukommen. Die ersten Bürgerwappen die noch nach eigenen ermessen angenommen wurden, werden später von den Hofkanzlein verbrieft und bestätigt.
Im 16. und 17. Jahrhundert ist es auch unter Bürgerlichen allgemeine Sitte ein Wappen zu führen. Diese sind meistens nach eigenem Gutdünken angenommen und wurden trotz einiger Verbote nie amtlich bestätigt oder registriert. Die meisten dieser Wappen gingen in der Zeit der französischen Revolution, in der das Interesse an Wappen seinen Tiefstand erreichte, gänzlich verloren.

Erst Ende des 19. und besonders im 20. Jahrhundert wächst das Interesse an der Führung eines Familiensymbols in Form eines Familienwappens stetig.
Da vor allem bei den bürgerlichen Wappen eine "Registrierung" nie stattfand, wurden im 19. und 20. Jahrundert die in Archiven von Forschern aufgefundenen Wappen in hunderten Wappenbücher veröffentlicht. Zehntausende Wappen sind allerdings bis zum heutigen Tage noch nicht erforscht oder veröffentlicht.

Unser heraldisches Expertenteam hilft Ihnen bei der Suche nach den gewünschten Familienwappen.  
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